
Schwerpunktthema
IM FOKUS: KRANKENHAUSREFORM
Am 10.07.2023 haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Damit sollen die Qualität in der Klinikversorgung erhöht, Fehlanreize im Finanzierungssystem beseitigt und die Versorgung auch in ländlichen Gebieten abgesichert werden. Vorgesehen ist daher unter anderem, das für die Krankenhausfinanzierung grundlegende Fallpauschalen-System (DRG) zu reformieren und Kliniken künftig vermehrt pauschal für die Vorhaltung von benötigten Versorgungsangeboten zu bezahlen.
Aus Sicht der katholischen Krankenhäuser ist eine Reform dringend notwendig. Dies gilt ganz besonders mit Blick auf die Finanzierung. Mit großer Sorge sehen wir jedoch Bestrebungen der Bundespolitik, die Versorgungslandschaft bundesweit einheitlich zu regulieren und an Großkliniken zu konzentrieren. Die Krankenhausplanung muss auch künftig in den Händen der Länder liegen, denn sie wissen am besten, welcher Bedarf an Versorgungsangeboten vor Ort tatsächlich besteht. Das ist eine zentrale Voraussetzung dafür, die Krankenhauslandschaft so umzugestalten, dass sie den Menschen dient.
Aus unserer Sicht muss eine gute, nachhaltige Krankenhausreform, die von den Patient:innen her gedacht wird auf vier Säulen beruhen:
- Qualität
Die Qualität ist zentraler Maßstab für die Krankenhausversorgung. Behandlungen sollten nur dort stattfinden, wo Erfahrung und Expertenwissen vorhanden ist. Aber nicht nur große, sondern auch mittlere und kleine Häuser können in Spezialgebieten besonders exzellent sein. Daher sind Leistungsgruppen, Verbünde und Netzwerke zentrale Instrumente, um eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in der Fläche zu erhalten.
- Wirtschaftliche Absicherung
Fehlanreize im Finanzierungssystem können zu unnötigen oder qualitativ unzureichenden Behandlungen führen. Daher ist es richtig, das Fallpauschalen-System (DRG-System) um Vorhaltepauschalen zu ergänzen. Wichtig ist hierbei, die Details sehr eng an der Praxis auszurichten. Dies verhindert, dass ungewollt neue Fehlanreize entstehen. Derzeit droht Kliniken, die für die flächendeckende Versorgung wichtig sind, aus wirtschaftlichem Druck die vorzeitige Schließung. Damit sie bis zum Inkrafttreten der neuen Finanzierung überleben können, müssen die Krankenhäuser jetzt mit einem Inflationsausgleich nachhaltig wirtschaftlich abgesichert werden.
„Wir stehen für eine Reform, die den Menschen dient. Dafür setzen wir uns engagiert ein.“ Bernadette Rümmelin
- Resilienz
Die Krankenhauslandschaft muss resilient bleiben und so auch in Krisen wie beispielsweise bei Unwetter, in Folge von Cyberattacken und Pandemien, genügend Versorgungsangebote für die Patient:innen vorhalten können. Eine hoch zentralisierte Struktur wird diesem Anspruch nicht gerecht. Daher müssen genügend dezentrale Ressourcen erhalten werden.
- Digitalisierung und Nachhaltigkeit
Die Patient:innen erwarten zu Recht mehr Digitalisierung auch im Krankenhaus und dass das Gesundheitswesen seinen Beitrag leistet, um den Klimawandel abzubremsen. In der Regelfinanzierung der Kliniken sind dafür keine Mittel übrig. Daher sind gezielte Förderprogramme nötig, um diese wichtigen Anliegen voranzutreiben.

Setzt sich der Bund damit durch, Krankenhausangebote an deutlich weniger, dafür größeren Standorten zu zentralisieren, hat dies für die Patient:innen gravierende Auswirkungen.
Sie haben dann nicht nur weitere Wege, sondern müssen sich auch auf längere Wartezeiten für planbare Behandlungen einstellen. Behandlungsqualität ist keine Frage der Größe eines Krankenhauses, sondern von Expertise und Erfahrung. Daher konzentrieren sich viele mittlere und auch einige kleinere Kliniken auf ihre Stärken. Sie spezialisieren sich im Netzwerk oder Verbund mit anderen Häusern und gewährleisten so eine qualitativ hochwertige Versorgung in erreichbarer Nähe.
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Eckpunktepapiere & Stellungnahmen
Eckpunktepapier zur Krankenhausreform
20.04.2023 – Der Katholische Krankenhausverband Deutschland hat seine Eckpunkte zur Reform der Krankenhausfinanzierung und -strukturen veröffentlicht.
25.09.2023 – Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland zur Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
28.08.2023 – Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland zur vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Formulierungshilfe
Klinikreform: Konfessionelle & kommunale Träger legen Positionspapier vor
29.11.2022 – Die stationäre medizinische Versorgung ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.