Die katholischen Krankenhäuser sehen mit dem aktuellen Referenten-Entwurf zur Krankenhausreform die Versorgung in der Fläche bedroht. Der ganze Reformprozess entpuppt sich als vertane Chance, die Krankenhausversorgung mit innovativen Ideen und neuen Ansätzen weiterzuentwickeln.
Kapazitätsabbau bedroht Versorgungssicherheit
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Der Gesetzentwurf von Minister Lauterbach wird dem Anspruch einer soliden Reform nicht gerecht. Der ganze Prozess entpuppt sich immer mehr als vertane Chance, die Krankenhausversorgung mit innovativen Ideen und neuen Ansätzen weiterzuentwickeln. Stattdessen verfolgt der Minister weiter das Ziel, die Versorgungslandschaft radikal auszudünnen und zu konzentrieren. Gepaart mit dem weiterhin ungezügelten, kalten Strukturwandel droht damit ein massiver Kapazitätsabbau, der die Versorgungssicherheit deutschlandweit gefährdet. Insbesondere für die Menschen in ländlichen Regionen droht eine massive Unterversorgung. Deutlich weitere Wege können gerade für ältere, chronisch erkrankte und weniger mobile Menschen zur unüberwindbaren Hürde werden. Auch die ambulante Versorgung wird nicht alle Patientinnen und Patienten auffangen können, zumal aus dem Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) die Regelungen zu den regionalen Gesundheitszentren und den Primärversorgungszentren herausgestrichen wurden. Außerdem drohen in der Geburtshilfe unverantwortliche Versorgungslücken.“
Infolge des Gesetzentwurfs müssen Kliniken mit Geburtshilfe künftig gleichzeitig auch eine Pädiatrie betreiben. Eine Kooperation mit einem anderen Krankenhaus ist nur möglich, wenn eine andere Geburtshilfe nicht innerhalb von 40 PKW-Fahrtzeitminuten erreichbar ist. Damit droht, dass auch große Geburtshilfe-Abteilungen in Ballungszentren geschlossen werden müssen.
Großkliniken können Kapazitäten nicht endlos ausweiten
„Anstatt sich ganz auf das praxisnahe und mittlerweile ausgereifte Leistungsgruppenkonzept aus Nordrhein-Westfalen zu stützen, enthält der Entwurf Ergänzungen, die offensichtlich am Reißbrett erdacht wurden. Dies reduziert die Anpassungsfähigkeit an regionale Gegebenheiten und schränkt zudem die Planungshoheit der Länder durch Bundesvorgaben massiv ein. Zudem birgt die geplante Konzentration von immer mehr Leistungsangeboten an Universitätskliniken und Maximalversorgern auch die Gefahr, dass Leistungen rationiert werden müssen. Die Großkliniken können ihre Kapazitäten nicht endlos ausweiten, um den Wegfall kleiner und mittlerer Kliniken zu kompensieren“, so Rümmelin.
Für die Patientinnen und Patienten bedeutet ein rationiertes Behandlungsangebot längere Wartezeiten bei planbaren Behandlungen. Im Notfall müssen zudem längere Strecken zurückgelegt werden, um eine geeignete Notaufnahme zu erreichen.
Keine nachhaltige Abhilfe für akute Finanznot
„Schließlich bringt der Gesetzentwurf für die akut bestehende Finanznot der Kliniken keine nachhaltige Abhilfe. Die vorgesehenen Maßnahmen, wie beispielsweise zur Tarifkostenrefinanzierung und zur Anpassung der Landesbasisfallwerte, wirken sich nicht unmittelbar, sondern erst in der Zukunft aus. Somit wird der unkontrollierte kalte Strukturwandel weitergehen. Um dies zu verhindern, wäre beispielsweise eine Anpassung der Landesbasisfallwerte und Psychiatrie-Entgelte rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 um vier Prozent erforderlich,“ so Rümmelin abschließend.
Stellungnahme zum Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG)
Eine ausführliche Bewertung des Referenten-Entwurfs des KHVVG findet sich hier in der gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und der katholischen Krankenhäuser.
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