
Schwerpunktthema
IM FOKUS: FINANZIERUNG
Die Krankenhäuser in Deutschland werden über Zahlungen der Krankenkassen und aus Steuermitteln finanziert. Das gilt für alle Kliniken gleichermaßen, auch für katholische Einrichtungen.
Für die Behandlung der Patient:innen erhalten die Krankenhäuser sogenannte Fallpauschalen, berechnet nach Diagnosis Related Groups (DRG). Über das Pflegebudget werden die Pflegepersonalkosten erstattet. Damit sollen die Betriebskosten gedeckt werden.
Die Finanzierung von Investitionen ist Aufgabe der Länder. Leider stellen sie bis heute nicht genügend Mittel zur Verfügung, um den tatsächlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser zu decken.
Mit der bundesweiten Krankenhausreform wurde Ende 2024 auch ein neues Finanzierungskonzept eingeführt. In den nächsten Jahren soll eine Mischung aus Vorhaltebudgets und fallzahlabhängigen Vergütungen das bisherige DRG-System ersetzen.
Dieses neue Konzept muss aus Sicht der katholischen Krankenhäuser grundlegend überarbeitet werden. Es ist nicht praxistauglich und schafft erneut Fehlanreize.
- Die Vorhaltefinanzierung muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Das derzeitige Konzept ignoriert tatsächliche Fixkosten und verteilt bisherige Budgets schlicht anders um. Eine krisensichere Versorgung braucht eine Finanzierung, die unabhängig von Fallzahlen funktioniert.
- Leistungsgruppen und Vorhaltevergütung müssen entkoppelt werden. Leistungsgruppen sind ein Planungs-, kein Finanzierungsinstrument. Eine sinnvolle Finanzierung braucht eigenständige, nachvollziehbare Kriterien.
Finanzierung muss der Struktur folgen – nicht umgekehrt. Erst planen, dann finanzieren!
- Die Vorhaltevergütung darf nicht aktiviert werden, bevor die Länder eine bedarfsorientierte Klinikstruktur etabliert haben.
- Die Mindestvorhaltezahlen im Konzept sind zu streichen: Sie gefährden kleine Krankenhäuser und erzeugen Fehlanreize bei großen Kliniken – das ist keine tragfähige Grundlage für eine faire Vergütung.

Rechtsgutachten zu Defizitausgleichen
30.11.2023 | Die wirtschaftliche Lage ist für alle Kliniken angespannt. Die Defizite öffentlicher Häuser werden oftmals von den Kommunen ausgeglichen. Freigemeinnützige und private Kliniken erhalten solche Ausgleichszahlungen nicht. Das ist eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung, wie ein Rechtsgutachten zeigt. > Zur Pressemitteilung > Zum Gutachten (PDF)
Pressemitteilungen & Interviews
29.04.2026
GKV-Beitragsstabilisierung: Sparpolitik mit fatalen Folgen
Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland:
23.04.2026
Steigender Druck erzwingt Auswirkungen auf die Versorgung
Katholischer Krankenhausverband und Caritas haben ihre Stellungnahme zum Klinikteil des GKV-Sparplans vorgelegt. DIe Maßnahmen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Kliniken und haben Auswirkungen auf die Versorgung.
22.04.2026
Notfallreform unter Sparzwang
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Angesichts des neuen Spardrucks, unter den die Regierung die Kliniken gleichzeitig setzen will, steht die Sicherheit der Versorgung auf dem Spiel.
16.04.2026
Kürzungen gehen freigemeinnützigen Kliniken an die Existenz
Die Bundesregierung will einen Großteil der Kommissionspläne zu Einsparungen bei der GKV umsetzen, auch im Klinikbereich. Das wird freigemeinnützige Träger besonders hart treffen.
EckpunktepapierE & Stellungnahmen
Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
22.04.2026 – Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
Positionspapier Weiterentwicklung des Pflegebudgets
25.03.2026 – In einem Positionspapier stellt der Katholische Krankenhausverband den Nutzen des Pflegebudgets vor und macht Vorschläge zur Weiterentwicklung des Finanzierungsinstruments
Rechtsgutachten funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform
30.11.2023 – Staatliche Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Grundgesetzes und des EU-Beihilferechts
Stellungnahme zum Entwurf für das Krankenhaustransparenzgesetz
25.09.2023 – Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz
Stellungnahme zur Formulierungshilfe zum Krankenhaustransparenzgesetz
28.08.2023 – Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland zur vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Formulierungshilfe