Schwerpunktthema

IM FOKUS: FINANZIERUNG

Die Krankenhäuser in Deutschland werden über Zahlungen der Krankenkassen und aus Steuermitteln finanziert. Das gilt für alle Kliniken gleichermaßen, auch für katholische Einrichtungen.

Für die Behandlung der Patient:innen erhalten die Krankenhäuser sogenannte Fallpauschalen, berechnet nach Diagnosis Related Groups (DRG). Über das Pflegebudget werden die Pflegepersonalkosten erstattet. Damit sollen die Betriebskosten gedeckt werden.

Die Finanzierung von Investitionen ist Aufgabe der Länder. Leider stellen sie bis heute nicht genügend Mittel zur Verfügung, um den tatsächlichen Investitionsbedarf der Krankenhäuser zu decken.

Mit der bundesweiten Krankenhausreform wurde Ende 2024 auch ein neues Finanzierungskonzept eingeführt. In den nächsten Jahren soll eine Mischung aus Vorhaltebudgets und fallzahlabhängigen Vergütungen das bisherige DRG-System ersetzen.

Dieses neue Konzept muss aus Sicht der katholischen Krankenhäuser grundlegend überarbeitet werden. Es ist nicht praxistauglich und schafft erneut Fehlanreize.

  • Die Vorhaltefinanzierung muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Das derzeitige Konzept ignoriert tatsächliche Fixkosten und verteilt bisherige Budgets schlicht anders um. Eine krisensichere Versorgung braucht eine Finanzierung, die unabhängig von Fallzahlen funktioniert.
  • Leistungsgruppen und Vorhaltevergütung müssen entkoppelt werden. Leistungsgruppen sind ein Planungs-, kein Finanzierungsinstrument. Eine sinnvolle Finanzierung braucht eigenständige, nachvollziehbare Kriterien.
  • Die Vorhaltevergütung darf nicht aktiviert werden, bevor die Länder eine bedarfsorientierte Klinikstruktur etabliert haben.
  • Die Mindestvorhaltezahlen im Konzept sind zu streichen: Sie gefährden kleine Krankenhäuser und erzeugen Fehlanreize bei großen Kliniken – das ist keine tragfähige Grundlage für eine faire Vergütung.

Sechs Forderungen für eine tragfähige Finanzierung

Das mit der Klinikreform beschlossene Finanzierungskonzept muss grundlegend überarbeitet werden. Der Katholische Krankenhausverband hat im Juli 2025 sechs Forderungen formuliert und ein Whitepaper vorgelegt. >Mehr lesen >Whitepaper (PDF)

Pressemitteilungen & Interviews

03.11.2025

Sparplan auf dem Rücken der Kliniken hat massive Folgen

Mit Kürzungen bei den Kliniken will die Koalition die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten. Die katholischen Krankenhäuser warnen vor den auch langfristigen Folgen.


08.10.2025

KHAG verkennt Besonderheiten strukturschwacher Regionen

Das Bundeskabinett hat ein Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform beschlossen. Die katholischen Krankenhäuser zeigen sich enttäuscht und fordern Nachbesserungen durch das Parlament.


29.09.2025

Vorhaltefinanzierung in der Kritik

Die künftige Finanzierung der Kliniken stand im Fokus eines parlamentarischen Frühstücks, zu dem der Katholische Krankenhausverband am 23. September 2025 in den Bundestag eingeladen hatte.


21.08.2025

Krankenhausreform: Wichtige Baustellen bleiben unbearbeitet

Anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des KHAG fordert der Katholische Krankenhausverband, die geplante Vorhaltevergütung auszusetzen und die Mindestvorhaltezahlen zu streichen.


EckpunktepapierE & Stellungnahmen

Rechtsgutachten funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform
30.11.2023 – Staatliche Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Grundgesetzes und des EU-Beihilferechts


Stellungnahme zum Entwurf für das Krankenhaustransparenzgesetz
25.09.2023 – Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz


Stellungnahme zur Formulierungshilfe zum Krankenhaustransparenzgesetz
28.08.2023 – Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland zur vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Formulierungshilfe