Transparenzgesetz stoppen, für Planungssicherheit sorgen

Morgen berät der Bundesrat erneut über das Krankenhaus-Transparenzgesetz. Die katholischen Krankenhäuser appellieren eindringlich an die Länder, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Es enthält ebenso wenig wie der neue Referentenentwurf zur Krankenhausreform wirksame Lösungen, um die aktuelle Insolvenzwelle und den kalten Strukturwandel zu stoppen.

Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Die Krankenhäuser brauchen endlich Planungssicherheit, um Zukunftsentscheidungen für ihre Rolle in der regionalen Daseinsvorsorge treffen zu können. Unklare und nicht ausreichende Zusagen zur Liquiditätssicherung und zum Inflationsausgleich lassen die Kliniken jedoch weiter im Regen stehen. Die aktuelle Insolvenzwelle und der kalte Strukturwandel werden so nicht gestoppt. Wir appellieren daher an die Länder, dem Transparenzgesetz am Freitag im Bundesrat nicht zuzustimmen. Auch der neue Entwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) schafft mehr Verunsicherung statt Klarheit. Das liegt auch daran, dass sich Gesundheitsminister Lauterbach beharrlich weigert, seine Pläne mit den betroffenen Akteuren zu erörtern, die die Praxis am besten kennen.“

Der KHVVG-Entwurf wurde am vergangenen Wochenende über die Medien veröffentlicht. Die in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehene frühzeitige Beteiligung von Fachkreisen und Verbänden ist bislang nicht erfolgt.

Zentralisierte Planung bedroht Versorgungsstrukturen

Rümmelin weiter: „Mit Lauterbachs Gesetzen wird die Planungshoheit der Länder Stück für Stück untergraben. Bei immer neuen, von der Bundesebene zentral festgelegten Vorgaben können die Länder bald keine regionale, bedarfs- und sachgerechte Krankenhausplanung mehr machen. Außerdem arbeitet der Bundesgesundheitsminister unnachgiebig daran, die Versorgung an deutlich wenigeren, dafür größeren Kliniken zu zentralisieren. Diese werden sich zumeist in städtischen Gebieten befinden, so dass die Menschen auf dem Land die großen Verlierer von Lauterbachs Reformprojekt zu werden drohen. Gleichzeitig gefährden die Pläne des Ministers die modernen und wirtschaftlichen Versorgungskonzepte gerade freigemeinnütziger Träger. Durch Netzwerke und Kooperationen verbinden sie Spezialisierung mit einer Versorgung der Menschen in erreichbarer Nähe. Stattdessen nun unter Kliniken einen Wettbewerb um die Anhäufung der meisten Leistungsgruppen an einem Standort auszurufen, legt den Grundstein für Fehlentwicklungen, die in einigen Jahren wieder eingedämmt werden müssen.“

Dass Spitzenmedizin nicht nur an Unikliniken erbracht wird, zeigen beispielsweise ein katholisches Krankenhaus in Recklinghausen in der Leistungsgruppe „tiefe Rektumeingriffe“ oder ein christliches Krankenhaus in Quakenbrück, das über ein überregional bekanntes Diabeteszentrum verfügt. In Bonn erbringt zudem ein katholisches Klinikum hochkomplexe Gefäßchirurgie auf Spitzenniveau mit jährlich höheren Fallzahlen als die benachbarte Uniklinik.

Vorhaltevergütung wird dem Namen nicht gerecht

„Auch die im KHVVG vorgesehene Vorhaltevergütung wird ihrem Namen nicht gerecht. Mit dem vorliegenden Konzept wird die derzeitige Fallpauschalen-Vergütung lediglich umverteilt. Außerdem hat sich längst gezeigt, dass die versprochenen Steuerungseffekte zum Erhalt der Versorgung in der Fläche nicht funktionieren. Für Häuser, die aufgrund niedrigerer Fallzahlen heute schon nicht auskömmlich finanziert sind, wird dieser Mangel manifestiert, nicht behoben. Schließlich: Wo die von Minister Lauterbach versprochene Entbürokratisierung herkommen soll, bleibt mit seinen Gesetzeswerken ebenfalls schleierhaft. Das geplante bundeseinheitliche und durch den Medizinischen Dienst zu überwachende Zusammenspiel von vordefinierten Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen lässt eher noch mehr Bürokratie befürchten“, so Rümmelin abschließend.