Oberstes Ziel ist, die Daseinsvorsorge zu sichern

In einem Beitrag für das Magazin “neue caritas” benennt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd, vier Säulen, auf denen eine praxistaugliche Krankenhausreform beruhen muss. Wichtig sind außerdem sofortige finanzielle Hilfen für die Kliniken, so Rümmelin. Angesichts der Infla­tionskosten drohen sie sonst vorzeitig dem kalten Strukturwandel zum Opfer zu fallen.

Von Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd

Eine Krankenhausreform ist überfällig. Schon vor der Pandemie sahen sich die Kliniken zahlreichen Problemen gegenüber. Neben dem Fachkräftemangel und überlasteten Notaufnahmen war und ist die Krankenhausvergütung eine der größten Herausforderungen.

In der Pandemie waren die Klinikteams teilweise über die Belastungsgrenze ­hinaus gefordert. Gleichzeitig mussten planbare medizinische Behandlungen immer wieder aufgeschoben werden, was den Patien­t:innen viel Geduld abverlangte. Mit dem Abklingen der Pandemie erreichten die Folgen des Ukraine-Krieges auch die Kliniken. Steigende Kosten für Energie, Waren und Dienstleistungen stellen die Häuser vor große Herausforderungen. Zwar gibt es für die Energiekosten einen gesetzlichen Deckel, doch werden die Kostensteigerungen durch die Inflation bislang nicht adäquat ausgeglichen. An die Patient:innen können sie auch nicht weitergegeben werden. Viele Krankenhäuser drohen somit in diesem Jahr in wirtschaftliche Schieflage zu rutschen.

Ende Dezember 2022 hat die “Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung” von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ihre Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Klinikvergütung vorgelegt. Das Finanzierungssystem weiterzuentwickeln ist überfällig, doch das Kommissionskonzept geht deutlich darüber hinaus. So sollen bundeseinheitliche Vorgaben für Versorgungsstufen (“Level“) und für Leistungsgruppen kommen. Die Level entscheiden über den Fortbestand eines Krankenhauses und darüber, welche Leistungen es künftig erbringen darf.

Kliniken des Levels 3 wären laut Konzept Uniklinika und Maximalversorger, dem Level 2 würden Kliniken der Regel- und Schwerpunktversorgung zugewiesen. Für die Grundversorgung ist Level 1 mit zwei Typen vorgesehen: “Level 1n” für Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung mitwirken, und “Level 1i” für Einrichtungen, die eine integrierte ambulant-stationäre Versorgung anbieten.

Was würde die Umsetzung des Kommis­sionskonzepts für die Versorgungsangebote und für die Patien­t:innen bedeuten? Eine Auswirkungsanalyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft zeigt, dass 57 Prozent der Klinikstandorte in Deutschland zu lokalen Gesundheitszentren heruntergestuft würden. Maßgeblich dafür ist ein Kriterium, laut dem Level 1n nur zuerkannt wird, wenn mindestens 30 Minuten Fahrzeit zum nächsten Haus mit Level 2 oder 3 besteht. Im Level 1i dürften sie faktisch keine Krankenhausleistung mehr erbringen. Bei den freigemeinnützigen Häusern wären dies sogar knapp 70 Prozent der Standorte. (…)

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