Eine Reform der Krankenhausfinanzierung, die das Gesundheitssystem zukunftsfest macht, muss die wohnortnahe Versorgung sichern, sie muss die Bedarfsplanung in den Regionen belassen und die Trägervielfalt gewährleisten. Nur so können nach Einschätzung des Deutschen Caritasverbandes die Erfordernisse einer „Medizin für die Menschen“ erfüllt werden. Die von der Expertenkommission des Bundesgesundheitsministers vorgeschlagenen Empfehlungen dürften nicht Gesetz werden.
„Reformen im Gesundheitswesen sind notwendig, aber sie dürfen nicht zu wilden Einschnitten in die Krankenhauslandschaft führen. Amputationen leistungsfähiger Kliniken, die für die lebensweltnahe Gesundheitsversorgung von Kindern, alten Menschen, von Notfallpatienten und Schwangeren dringend benötigt werden, dürfen wir nicht zulassen“, betont Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes und Vorstandsmitglied des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland (kkvd). „Die Umsetzung der im Dezember 2022 vorgelegten Vorschläge der Regierungskommission würden zu einer deutlichen Verknappung genau jener Angebote führen, die sich in der Corona-Krise als unverzichtbar erwiesen haben,“ so Welskop-Deffaa.
Aus Sicht der verbandlichen Caritas würde dies für die Patient:innen lange Wartezeiten, beschwerliche Wege und eine unvertretbare Ausdünnung der Versorgungsstrukturen nach sich ziehen. Besonders betroffen wären davon Menschen mit geringer Mobilität, mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Auch Einrichtungen der Behindertenhilfe bekämen Probleme, da ihre Klient:innen besonders auf die medizinische Versorgung der Krankenhäuser vor Ort angewiesen sind, mit denen die Einrichtungen Kooperationsverträge haben.
„Die Krankenhausreform muss die stationäre Akutmedizin mit der ambulanten Versorgung, der Langzeitpflege und weiteren Bereichen der Gesundheitsversorgung wie der Behindertenhilfe oder der Rehabilitation zusammendenken. Nur dann wird eine konsequente Orientierung am Wohl der Patientinnen und Patienten gelingen,“ so die Caritas-Präsidentin.
Freigemeinnützige Einrichtungen in Gefahr
Würden die Reformpläne der Regierungskommission in ihrer bisherigen Form umgesetzt, wären freigemeinnützige Einrichtungen besonders in ihrer Existenz bedroht.
„Die freigemeinnützigen Kliniken arbeiten oft in Versorgungsverbünden zusammen und verfügen über eine ausgeprägte Spezialisierung“, gibt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd, zu bedenken. „Diese Einrichtungen wären durch eine Leistungskonzentration an zentralisierten Großkliniken gefährdet. Auch ihre Hospize oder Angebote zur palliativmedizinischen und geriatrischen Versorgung wären mittelbar betroffen. Wir brauchen eine sinnvolle Aufgaben- und Ressourcenteilung zwischen Kliniken mit Schwerpunkt auf Forschung und besonders komplexe Behandlungssituation einerseits und Krankenhäusern mit Fokus auf eine qualitativ hochwertige Grund- und Regelversorgung andererseits“.
Gefährdet wäre damit auch das Prinzip der Trägervielfalt, das im Gesundheitswesen für einen gesunden Wettbewerb sorgt.
„Die von Minister Lauterbach angekündigte Überarbeitung des Konzepts muss deutlich andere Akzente setzen. Es ist wichtig, dass die Versorgungsstrukturen auch künftig in den Regionen geplant und ausgestaltet werden. Nur dann können sie am Bedarf der Menschen orientiert werden. Den Ländern und Regionen ein bundeseinheitliches Strukturmodell überzustülpen, wäre hingegen ein schwerer Fehler“, so Rümmelin abschließend.