Pflegepersonalbemessung einführen, gute Pflege ermöglichen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf für eine Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) vorgelegt. In seiner schriftlichen Stellungnahme begrüßt der Katholische Krankenhausverband Deutschland das Vorhaben und macht Verbesserungsvorschläge.

Pflegepersonalregelung erhöht Attraktivität des Pflegeberufs

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist ein politisches Versprechen, das auf seine Umsetzung wartet und mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung erfüllt werden kann. Für eine hochwertige Patientenversorgung und attraktive Arbeitsbedingungen in der Pflege im Krankenhaus ist es notwendig, die angespannte Personalsituation zu entschärfen. Entlastende Maßnahmen müssen ausgebaut und ausgeweitet werden. Der vorliegende Entwurf ist ein guter und wichtiger Schritt auf diesem Weg.“

Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung muss weg!

„Es ergibt keinen Sinn, die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung noch länger in Kraft zu lassen. Sie bietet nicht die erhoffte Schutzwirkung, sondern belastet das Personal in den Krankenhäusern sogar zusätzlich. Da die Pflegepersonal-untergrenzen als ‚rote Linie‘ verstanden werden sollen, passen sie nicht zum Ziel, den Personaleinsatz am individuellen Pflegeaufwand der Patientinnen und Patienten auszurichten. Die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung muss weg und durch die Pflegepersonalbemessungsregelung ersetzt werden. Eine Doppelerfassung für beide Regelungen belastetet das Pflegepersonal mit un-nötiger Bürokratie“, so Rümmelin.

Pflegepersonal fachlich und finanziell berücksichtigen

Rümmelin weiter: „Wir begrüßen jede Maßnahme, die das Pflegepersonal entlastet. Moderne Pflege ist multiprofessionell und basiert auf einem guten Grade-Skill-Mix. Dieser kann allerdings nicht funktionieren, wenn berücksichtigungsfähige Berufe eingeschränkt werden, da so eine Weiterentwicklung von Prozessen und Personalstrukturen verhindert wird. Wir fordern, dass Pflegefachpersonal, das sich im Anerkennungsverfahren befindet, gleich wie im Pflegebudget berücksichtigt werden können sollte. Alle Pflegefachpersonen, die zum Leistungsgeschehen beitragen, müssen sowohl im Pflegebudget als auch bei der Personalbemessung berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen Tarifsteigerungen über die zügige Abbildung in den Landesbasisfallwerten refinanziert werden können.“

Implementierungsphase zur digitalen Umsetzung nötig

„Wir haben uns seit einigen Jahren für die Einführung der Pflegepersonalregelung eingesetzt, um die Personalausstattung in der Pflege und damit die Patientenversorgung im Krankenhaus weiter zu verbessern. Um den Erfolg der Pflegepersonalregelung zu manifestieren und die Menschen vor Ort mitzunehmen, fordern wir eine dreimonatige Implementierungsphase. Das schafft den Krankenhäusern, aber auch den IT-Dienstleistungsunternehmen die Möglichkeit, Software-Lösungen anzupassen. Der Erfolg liegt im Detail“, so Rümmelin abschließend.

Die gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland zum Referentenentwurf hier im PDF-Format.