Vorhaltefinanzierung in der Kritik

Die Krankenhausreform und das darin verankerte Modell der Vorhaltefinanzierung standen im Mittelpunkt eines Parlamentarischen Frühstücks, zu dem der Katholische Krankenhausverband am 23. September 2025 in den Deutschen Bundestag eingeladen hatte. Rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter 14 Bundestagsabgeordnete, folgten der Einladung. Schirmherr war der krankenhauspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Stephan Pilsinger.

Nach einem Grußwort von Tino Sorge (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, wurden verschiedene Perspektiven auf die Zukunft der Krankenhausfinanzierung vorgestellt.

„Mehr ökonomischer Druck, mehr Bürokratie“

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands, warnte eindringlich vor den Folgen des aktuellen Modells: „Kommt die derzeitigen Vorhaltefinanzierung, wird der ökonomische Druck auf die Kliniken steigen und es wird noch mehr Bürokratie geben.“

Analyse: 35 statt 60 Prozent Kostendeckung

Dr. Hannes Dahnke von der Hamburger Firma Vebeto zeigte anhand von Krankenhausdaten aus Qualitätsberichten, dass die Vorhaltefinanzierung in der Praxis weit weniger Kosten deckt als vielfach angenommen: „Im Mittel sind es eher 35 Prozent, abhängig von der Fallschwere und der Zahl der Patienten.“ Die zugrundeliegende Leistungsgruppen-Systematik habe zudem zahlreiche Lücken. Dahnke bezeichnete die Vorhaltefinanzierung als „trojanisches Pferd“, mit dem der Bund Einflussbereiche zu Lasten der Länder verschieben wolle.

Folgen für die Fläche

Aus dem Emsland berichtete Ansgar Veer, Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft Lingen, über die Auswirkungen der neuen Finanzierung auf Krankenhäuser in ländlichen Regionen. Sein Fazit: „Die Vorhaltefinanzierung ist nur eine Anteilfinanzierung, mit den tatsächlichen Kosten eines Krankenhauses hat sie nichts zu tun.“

Besonders kritisch bewertete er zudem die Hybrid-DRGs zur Förderung der Ambulantisierung. Am Beispiel der Kardiologie machte er deutlich, dass Qualität und Sicherheit nur im Krankenhaus gewährleistet seien. Außerdem sprach er sich dafür aus, bei Qualitätsvorgaben nicht nur Standorte, sondern auch Netzwerke im Verbund zu berücksichtigen. Und er schlug vor, die Vorhaltebudgets an Fachabteilungen statt an Leistungsgruppen auszurichten.

Regierung will nachsteuern

Staatssekretär Tino Sorge kritisierte, dass die Krankenhausreform von der Vorgänger-Regierung „völlig falsch aufgesetzt“ worden sei. Die neue Bundesregierung wolle jetzt nachsteuern: „Wir wollen die Reform besser machen.“ Im parlamentarischen Verfahren gebe es weitere Möglichkeiten, die Finanzierungspraxis praxistauglicher zu gestalten.
Als positives Signal nannte er die Bereitstellung von 29 Milliarden Euro für den Transformationsfonds, wies aber zugleich auf den schwierigen Spagat zwischen Genauigkeit und Geschwindigkeit hin.

Parlamentarisches Verfahren konstruktiv begleiten

Sowohl wissenschaftliche Analysen als auch Praxisberichte unterstreichen, dass es bei der
Vorhaltefinanzierung erheblichen Nachbesserungsbedarf gibt.

Der Katholische Krankenhausverband wird das parlamentarische Verfahren zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) eng und konstruktiv begleiten – mit dem Ziel, eine verlässliche, patientengerechte und unbürokratische Finanzierung der Kliniken zu erreichen.

Fotos: Kath. Krankenhausverband/Jens Jeske