Berlin, 02.10.2024 | Das Pflegekompetenzgesetz wurde von der Branche lang erwartet. Heute findet die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf im Bundesministerium für Gesundheit statt. Mit dem Gesetz sollen Pflegefachkräfte mehr Entscheidungskompetenz in der Praxis erhalten, insbesondere bei erweiterten heilkundlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Diabetes, Demenz oder der Wundversorgung.
Potenzial von Pflegefachkräften voll nutzen
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und die katholischen Krankenhäuser begrüßen diese Regelung, sehen aber noch Verbesserungsbedarf bei der Eigenständigkeit der Pflegefachkräfte. „Es ist überfällig, das Potenzial von Pflegefachkräften voll zu nutzen – das hat die Politik endlich erkannt“, begrüßt Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD, das Gesetzesvorhaben. „Endlich wird der Pflegeberuf als Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen anerkannt und das Berufsbild der Pflegefachperson wird klar definiert“, ergänzt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland.
Gesteigerte Pflegequalität in Langzeitpflege und Krankenhaus
Pflegerische und heilkundliche Leistungen durch Pflegefachkräfte werden nun klar im Leistungsrecht verankert werden. Die Steuerung des Pflegeprozesses wird dabei als zentrale Aufgabe definiert und mit erweiterten heilkundlichen Kompetenzen verknüpft. Pflegefachkräfte mit entsprechender Qualifikation können damit Aufgaben übernehmen, die bisher vor allem Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Diese Änderungen werten die Rolle der Pflegefachkräfte erheblich auf und führen zu einer gesteigerten Pflegequalität in der Langzeitpflege und im Krankenhaus.
Trotz der Fortschritte bleibt Kritik: „Qualifizierte Pflegefachkräfte sollten heilkundliche Leistungen ohne ärztlichen Vorbehalt autonom erbringen dürfen. Obwohl der Gesetzesentwurf wichtige Neuerungen bringt, bleibt die Ausübung erweiterter heilkundlicher Tätigkeiten weiterhin an ärztliche Diagnosen und Anordnungen gebunden. Wenn hier nicht im Sinne der Langzeitpflege nachgebessert wird, ist eine Chance vertan“, erklärt Andreas Wedeking, VKAD-Geschäftsführer.
Vorbehaltsaufgaben stärken Qualität und Patientensicherheit
Mit dem Gesetz werden zudem die Vorbehaltsaufgaben der Pflege nun auch in den Sozialgesetzbüchern der Kranken- und Pflegeversicherung verankert. Bislang waren diese Pflegefachpersonen vorbehaltenen Aufgaben nur berufsrechtlich im Pflegeberufegesetz geregelt.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands: „Die pflegerischen Vorbehaltsaufgaben stellen sicher, dass die Verantwortung für den Pflegeprozess ausschließlich bei Pflegefachpersonen liegt. Damit stärken sie die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit. Damit bei der Behandlung im Klinikalltag die fachliche Kompetenz der Pflegefachpersonen auch konsequent zum Tragen kommt, sind weitergehende Änderungen im Gesetzentwurf nötig. Darauf weisen wir in unserer Stellungnahme hin.“
Seit gut vier Jahren sind absolute Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Pflegeberufegesetz festgeschrieben. Der Katholische Krankenhausverband setzt sich dafür ein, die Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus (VAPiK) in die praktische Umsetzung zu bringen.
Gemeinsame Stellungnahme des Katholischen Krankenhausverbands und des Verbands katholischer Altenhifle (VKAD) zum Referentenentwurf als Download im PDF-Format