Zur heutigen Verbändeanhörung über den Referentenentwurf für eine Reform der ambulanten Notfallversorgung erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland:
„Minister Lauterbach will die Notfallreform unter hohem Zeitdruck umsetzen. Dabei ist fraglich, ob die Kassenärztlichen Vereinigungen derzeit über genug Ärztinnen und Ärzte verfügen, um alle benötigten Integrierten Notfallzentren (INZ) mit aufzubauen und zu besetzen.
Die notwendige Steuerung der Patientinnen und Patienten gelingt nur, wenn sie den neuen Strukturen vertrauen und diese flächendeckend von überall gut erreichbar sind. Das braucht Zeit. Daher muss im Gesetzentwurf klargestellt werden, dass weiterhin alle Krankenhäuser, die nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, bei Bedarf auch ambulante Versorgungsleistungen anbieten und abrechnen können, wenn eine solche Notfallbehandlung erforderlich ist. Es wäre weder haftungsrechtlich noch ethisch vertretbar, wenn Kliniken ambulante Notfallpatientinnen und -patienten unversorgt abweisen müssten, die keiner stationären Aufnahme bedürfen.
Grundsätzlich darf die Notfallreform nicht losgelöst von der Krankenhausreform in den Praxistest geschickt werden. Ansonsten droht, dass gerade erst etablierte Strukturen in wenigen Jahren wieder in Frage gestellt werden, beispielsweise wenn den Kliniken die neue Leistungsgruppe Notfallmedizin nicht mehr zugewiesen wird.“
Die gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und der katholischen Krankenhäuser zum Referentenentwurf finden Sie hier (PDF).
Links
Download eines Pressefotos von Bernadette Rümmelin: https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/downloadcenter/