Berlin, 11.11.2024 | Mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen und zum weiteren Umgang mit der Krankenhausreform erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland:
„Die vom Bundestag verabschiedete Krankenhausreform darf nicht ohne Nachbesserungen in Kraft treten. Geschieht dies doch, drohen unkalkulierbare Folgewirkungen auf die Versorgungsrealität in Deutschland. Für die Patientinnen und Patienten bedeutet dies dann weitere Wege und längere Wartezeiten. Es droht eine Wartelistenmedizin.
Vorhaltefinanzierung verdient diesen Namen nicht
Die Reform von Gesundheitsminister Lauterbach ist nicht zu Ende gedacht. Das zeigt sich ganz besonders am Beispiel der geplanten sogenannten Vorhaltefinanzierung. Sie hat diesen Namen nicht verdient, denn mit ihr werden eben nicht die tatsächlichen Kosten beispielsweise für das Personal, die Ausstattung sowie eine Notfallbereitschaft rund um die Uhr und unabhängig von Fallzahlen refinanziert. Stattdessen werden langfristig Budgetanteile an große Kliniken mit vielen Fachabteilungen und hohen Fallzahlen einfach umverteilt. Kleinere Kliniken in der Fläche mit einzelnen Spezialisierungen wie beispielsweise einer Geriatrie, Neurologie oder Urologie können diese Leistungen dann nicht mehr anbieten und fallen weg. Das ist gerade für die Versorgung älterer Menschen ein großer Einschnitt. Damit verfehlt die Reform das wichtige Ziel, die gesundheitliche Daseinsvorsorge für eine alternde Bevölkerung vor allem in ländlichen Räumen zu sichern.
Vermittlungsausschuss ist letzte Chance
Die Länder müssen daher bei der nächsten Bundesratssitzung am 22. November den Vermittlungsausschuss anrufen. Das ist die letzte Chance, die unfertige Reform des Gesundheitsministers und der Ampelfraktionen zu retten. Auf Nebenzusagen von Gesundheitsminister Lauterbach sollten sich die Länder diesmal nicht verlassen. Der Minister hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sein Wort nicht viel wert ist. Gleichzeitig fehlt ihm mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen schlicht die Handlungsfreiheit, noch verlässliche Zusagen zu machen.“