Berlin, 25.09.2024 | Zur heutigen Anhörung zum Krankenhausversorgungs-Stärkungsgesetz (KHVVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland:
„Wir brauchen dringend eine handwerklich gut gemachte Krankenhausreform, die die Situation der Kliniken und die regionalen Versorgungsbedarfe in den Blick nimmt. Nur dann können sich die Patientinnen und Patienten auch zukünftig auf eine flächendeckend sichere und qualitativ hochwertige Versorgung verlassen. Der Gesetzentwurf von Minister Lauterbach genügt diesem Anspruch an vielen Stellen bislang nicht. Daher konnte an zentralen Punkten auch keine Einigung mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern erzielt werden.“
Vorhaltevergütung komplett neu aufsetzen
„Die Ampelfraktionen sind dringend gefordert, die Krankenhausreform durch grundlegende Änderungen praxistauglich zu machen. Das gilt insbesondere für das künftige Finanzierungsmodell. Die von Minister Lauterbach vorgeschlagene Vorhaltevergütung ersetzt alte durch neue Fehlanreize und hält die Kliniken damit weiter im ökonomischen Hamsterrad gefangen. Das Konzept zur Vorhaltevergütung muss daher komplett neu aufgesetzt werden. Wir brauchen eine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung, die die Kosten für höhere Strukturanforderungen mitberücksichtigt. Ausgangspunkt muss die Sicherstellung einer flächendeckenden Basisversorgung beispielsweise in der Notfallversorgung, Geburtshilfe und Geriatrie sein, die durch eine Sockelfinanzierung der tatsächlichen Kosten unabhängig von der Inanspruchnahme gewährleistet wird.
Auch muss es Verbünden im Rahmen der Strukturvorgaben dauerhaft ermöglicht werden, ihre Leistungen im eng abgestimmten, regionalen Netzwerk spezialisierter Kliniken zu erbringen. Das sichert vor allem Angebote in der Geburtshilfe und der Versorgung älterer Menschen in der Fläche“, so Rümmelin weiter.
Inflationsausgleich muss jetzt kommen
„Höchste Priorität hat zudem, die Kliniken zügig angemessen und auskömmlich zu finanzieren. Daher müssen die Landesbasisfallwerte so angepasst werden, dass sie einen Inflations- und Tarifkostenausgleich berücksichtigen. Dies muss bereits jetzt kommen und nicht erst später, wenn die Reform greift. Geschieht das nicht, werden zahlreiche auch versorgungsrelevante Kliniken vorzeitig verschwinden und so in der neuen Krankenhausstruktur fehlen.
Schließlich führen die Dokumentationspflichten im Reformgesetz zu einem immensen zusätzlichen Bürokratieaufwand. Das gilt beispielsweise bei den Leistungsgruppen und der Vorhaltevergütung. Minister Lauterbach muss seiner Zusage nun zügig Taten folgen lassen, die Klinikteams bei der Bürokratie spürbar zu entlasten. Das ist bei der Krankenhausreform und darüber hinaus notwendig“, so Rümmelin abschließend.
Die gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und der katholischen Krankenhäuser zur Anhörung finden Sie hier (PDF)