KHVVG: Unfertige Reform mit zahlreichen Risiken und Nebenwirkungen

Berlin, 17.10.2024 | Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Ampelfraktionen die Krankenhausreform beschlossen. Aus Sicht der katholischen Krankenhäuser handelt es sich dabei um eine unfertige Reform, die im Vermittlungsausschuss mit den Ländern dringend nachgebessert werden muss.

Längere Wartezeiten und im Notfall längere Wege

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Der Bundestag hat heute eine unfertige Reform mit zahlreichen Risiken und Nebenwirkungen beschlossen. Wird die Krankenhausreform so unverändert umgesetzt, drohen den Patientinnen und Patienten bei planbaren Behandlungen deutlich längere Wartezeiten und in der Notfallsituation längere Wege. Durch das neue Finanzierungssystem ist es für größere Kliniken nicht attraktiv, mehr Patienten zu versorgen. Gleichzeitig müssen kleine Häuser Spezialabteilungen schließen, wenn sie die geforderten Fallzahlen nicht erreichen. Bei vielen Häusern der Grund- und Regelversorgung ist fraglich, ob sie zukünftig mit weniger Fachabteilungen noch wirtschaftlich betrieben werden können. Weitere Insolvenzen werden die Folge sein. Die geplante Vorhaltevergütung ist letztlich ein Etikettenschwindel, denn sie ist weiterhin an Fallzahlen geknüpft und damit ein weiteres Instrument zur Zentralisierung.“

Vorhaltevergütung ist an Patientenzahl geknüpft

Laut Gesetz sollen die Krankenhäuser 60 Prozent der bisherigen DRG-Finanzierung pauschal als Vorhaltevergütung erhalten. Die übrigen 40 Prozent werden weiter über die tatsächlich erbrachten Fälle abgerechnet. Doch auch der pauschale Anteil der Vorhaltevergütung ist an die Zahl der pro Leistungsgruppe versorgten Patientinnen und Patienten geknüpft. Erbringt ein Krankenhaus diese sogenannte Mindestvorhaltezahl an Behandlungen nicht, kann ihm die entsprechende Leistungsgruppe und damit auch deren pauschale Vorfinanzierung vollständig entzogen werden.

Gesetz im Vermittlungsausschuss verbessern

„Minister Lauterbach ist offenbar der kühle Machtpoker wichtiger als eine solide Arbeit. Das zeigte sich bei den Fehlern und Problemen des Bundes-Klinik-Atlas sowie beim unfertigen Grouper für die Leistungsgruppen, der für September angekündigt war. Das zeigt sich auch bei den lange versprochenen Auswirkungsanalysen, die nun anscheinend kurzfristig und nur den Regierungsfraktionen vorgelegt wurden. So kann eine fundierte Beratung und Bewertung über deren Ergebnisse gar nicht erfolgen kann. Die Länder sind in der Pflicht, das Gesetz mit einem Einspruch in den Vermittlungsausschuss zu zwingen und dort nachhaltig zu verbessern. Eine unfertige Reform zu starten und darauf zu hoffen, dass die nächste Bundesregierung Nachbesserungen vornimmt, ist keine Option. Das kostet Vertrauen und würde die Patientinnen und Patienten sowie die Klinik-Teams zusätzlich frustrieren. Gleichzeitig würde den Krankenhäusern, die wirtschaftlich ohnehin in stürmischer See sind, noch länger die dringend benötigte Planungssicherheit vorenthalten“, so Rümmelin abschließend.