Heute findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) statt. Die katholischen Krankenhäuser fordern das Parlament auf, an entscheidenden Stellen des Gesetzentwurfes nachzusteuern. Dazu gehören mehr Gestaltungsspielräume für die Umsetzung vor Ort und eine grundlegende Überarbeitung der Finanzierung durch Vorhaltebudgets.
Parlament muss Heft des Handels in die Hand nehmen
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Die Reform der Krankenhausreform muss nun endlich gelingen. Die Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit und Rahmenbedingungen, die in der Praxis tragfähig sind. Nur dann können sie den notwendigen Strukturwandel der Kliniklandschaft zukunftssicher gestalten. Die Bundesregierung springt mit ihrem Gesetzentwurf aber leider zu kurz. Daher muss das Parlament nun das Heft des Handels in die Hand nehmen und an entscheidenden Stellen nachsteuern. Dazu gehört, dass die Länder die notwendigen Gestaltungsspielräume erhalten, um die Reforminhalte vor Ort auf die regionalen Anforderungen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung abstimmen zu können. Ansonsten entstehen vor allem in ländlichen Regionen schwerwiegende Versorgungslücken. Gerade hier fühlen sich die Menschen ohnehin schon oft abgehängt. Geht hier nun auch eine gut erreichbare Gesundheitsversorgung verloren, wird dies das Vertrauen der Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter erschüttern.“
Verlorene Ressourcen lassen sich nicht einfach wiederherstellen
Auch bei der Krisen- und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes spielt die Krankenhausstruktur eine wichtige Rolle.
Rümmelin weiter: „Wird unsere Krankenhauslandschaft jetzt ausschließlich auf Effizienz und Spitzenmedizin in Ballungsräumen getrimmt, gehen menschliche Zuwendung und in der Fläche auch wichtige Reservekapazitäten für den Krisenfall verloren. Ressourcen, die einmal verloren wurden, lassen sich nicht einfach wiederherstellen.“
„Die Grundidee der Klinikreform, das ökonomische Hamsterrad durch einen Fokus auf die Vorhaltung der benötigten Versorgungskapazitäten zu ersetzen, ist richtig. Dieser Fokus muss sich aber auch in der Finanzierung widerspiegeln. Daher müssen die sogenannten Vorhaltebudgets zunächst ausgesetzt sowie dann grundlegend und ohne Koppelung an vorgegebene Mindestfallzahlen neu konzipiert werden. Berechnungen zeigen, dass sie im Mittel allenfalls 35 Prozent der Vorhaltekosten refinanzieren werden. Die Krankenhäuser brauchen eine verlässliche Vorhaltefinanzierung ihrer relevanten Leistungsangebote, damit die realen Kosten abdeckt werden,“ so Rümmelin abschließend.
Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands und der katholischen Krankenhäuser gibt es als PDF-Download hier.