Gesundheitsministerin Nina Warken setzt den Rotstift bei den Krankenhäusern an: Kaum wurden über Rechnungszuschläge vier Milliarden Euro Soforthilfe als längst überfälliger und einmaliger Ausgleich für die inflationsbedingten Kostensteigerungen der Kliniken zugesagt, sollen nun durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel 1,8 Milliarden Euro gestrichen werden.
Ein Täuschungsmanöver eklatanten Ausmaßes
„Das wird einen langfristig absenkenden Basiseffekt auf die Landesbasisfallwerte haben. Ein Täuschungsmanöver eklatanten Ausmaßes“, kritisiert unsere Verbandsgeschäftsführerin Bernadette Rümmelin.
Die Obergrenze aus Orientierungswert und Grundlohnrate begrenze ohnehin die Ausgaben der Krankenkassen. „Damit sind überhöhte Preissteigerungen faktisch ausgeschlossen. Ohne Meistbegünstigung droht dagegen eine dauerhafte Unterfinanzierung: Kostensteigerungen werden zeitverzögert berücksichtigt, fehlende Mittel summieren sich Jahr für Jahr.“
Kürzung reißt tiefe Lücken
Viele Kliniken haben ihre Wirtschaftspläne für 2026 bereits abgeschlossen. Eine nachträgliche Kürzung reiße dort tiefe Lücken in die Planungssicherheit und gefährde Investitionen sowie Personalentscheidungen.
Rümmelin: „Das ist ein Affront gegen alle Krankenhäuser, die die Patientenversorgung schon jetzt am finanziellen Limit stemmen. Das ist keine seriöse Politik, sondern hilflose Flickschusterei ohne Weitsicht und Konzept!“
Das Bundeskabinett hat heute eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen. Sie soll von den Koalitionsfraktionen als Änderungsantrag in die Parlamentsberatung über das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege eingebracht werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich heute zudem mit einem offenen Brief an die Gesundheitsministerin gewandt. Dieser Brief findet sich hier (PDF)